Friedhof Eilenburg Ost

Allgemeine Informationen

  • Die Stadtverwaltung Eilenburg setzt Ort und Zeit der Trauerfeier, Bestattung bzw. Beisetzung im Einvernehmen mit dem Bestattungspflichtigen und dem Bestattungsinstitut fest.
  • Bestattungen werden in der Regel Montag bis Freitag durchgeführt.
  • Auf Antrag kann eine Bestattung auch am Samstag erfolgen.
  • Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
  • Die Ruhezeit beträgt in der Regel 20 Jahre.
  • Ausgrabungen und Umbettungen bedürfen u.a. der Genehmigung der Stadtverwaltung Eilenburg.
  • Ausgrabungen und Umbettungen bei anonymen und teilanonymen Gemeinschaftsanlagen sind nicht möglich.
  • Für die Nutzung der Feierhalle wird eine Gebühr von 180 € erhoben.
  • Für die Nutzung einer Kühlzelle wird eine Gebühr von 41 € erhoben.

Alle Angaben beziehen sich auf die z.Zt. gültige Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung.

Friedhofsverwaltung Frau Lindner

Stadtverwaltung Eilenburg FB Wirtschaft
Marktplatz 1, 04838 Eilenburg
Tel:  03 42 3 / 652 170
Fax: 03 42 3 / 652 140
E-Mail: buergerbuero@eilenburg.de

Friedhofsverwalter Herr Böhme

Evangelischer Pfarrer Herr Eckehart Winde

Tel: 03 42 3 / 61 49 09 3

Grabstätten

Erdbestattung

Reihengrabstätte (1.220 €)

  • nur Einzelgrab
  • keine Grabstellenauswahl möglich
  • innerhalb einheitlicher Rasenfläche
  • nur waagerecht liegende Grabmale zulässig
  • Pflege erfolgt durch Stadt Eilenburg

Wahlgrabstätte einstellig (1.170 €)
(mit Urnen kombinierbar) zweistellig (1.300 €)

  • Erwerb eines i.d.R. 20-jährigen Nutzungsrechtes mit Urkunde
  • vorzeitiger Erwerb möglich mit 5-Jahresbindung
  • Übernahme der Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes
  • mehrfache Verlängerung der Nutzungszeit um jeweils 5 Jahre möglich
  • einstellig – Möglichkeit von zzgl. 4 Urnen
  • zweistellig – Möglichkeit von zzgl. 8 Urnen

Urnenbestattung

Urnenreihengrabstätte (615 €)

  • nur Einzelgrab
  • keine Grabstellenauswahl möglich
  • innerhalb einheitlicher Rasenfläche
  • nur waagerecht liegende Grabmale zulässig
  • Pflege erfolgt durch Stadt Eilenburg

Urnenwahlgrabstätte (651 €)

  • max. 4 Urnen
  • Erwerb eines i.d.R. 20-jährigen Nutzungsrechtes mit Urkunde
  • vorzeitiger Erwerb möglich mit 5-Jahresbindung
  • Übernahme der Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes
  • mehrfache Verlängerung der Nutzungszeit um jeweils 5 Jahre möglich

Urnengemeinschaftsgrabstätte

  • Ausgrabungen und Umbettungen nicht möglich
  • innerhalb einer einheitlichen Rasenfläche mit zentraler Ablagestelle für Kränze und Blumen
  • Beisetzung findet an symbolischer Grube statt
  • Pflege erfolgt durch Stadt Eilenburg

anonym (580 €)

  • Beisetzung der Reihe nach ohne Kennzeichnung

teilanonym (600 €)

  • Beisetzung der Reihe nach aber Angabe von Namen, Vornamen, Geburts- und Sterbedatum auf zentralem Stein
  • genaue Lage der Urne bleibt aber anonym

Wahlgrabstätte (kombinierbar mit Erdbestattung)

  • Erwerb eines i.d.R. 20-jährigen Nutzungsrechtes mit Urkunde
  • vorzeitiger Erwerb möglich mit 5-Jahresbindung
  • Übernahme der Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes
  • mehrfache Verlängerung der Nutzungszeit um jeweils 5 Jahre möglich

einstellig (740 €)

  • max. 4 Urnen, zzgl. 1 Erdbestattung

zweistellig (870 €)

  • max. 8 Urnen, zzgl. 2 Erdbestattungen