Buch „WARUM NUR, GOTT? – Glaube und Zweifel nach dem Tod eines Kindes“ von Bärbel Friedrich, Elisabeth Korgiel, Jan Salzmann
vom Gütersloher Verlagshaus, ISBN: 978-3-579-06583-0
>>Die Autoren tragen Erfahrungen mit Sachbeiträgen von Trauernden verschiedener Epochen und Glaubensrichtungen zusammen und können bei der Trauerarbeit helfen.<<
Lesbenfriedhof
Auf dem evangelischen Georgen-Parochial-Friedhof in Berlin, Prenzlauer Berg, wurde der erste Lesbenfriedhof eingeweiht, auf welchem die Bestattung lesbischer Frauen ermöglicht werden soll und ein Ort der Trauer um die Verstorbenen und der Begegnung der Hinterbliebenen geschaffen wurde.
Das 400 m² große Friedhofsfeld bietet Grabstellen für Urnen- und Erdbestattungen und wurde nach dem keltischen Symbol der dreifachen Spirale, der Triskele, auch „Kreislauf des Lebens“ bezeichnet, gestaltet.
Der Lesbenfriedhof wird von der SAPPhO-Frauenwohnstiftung getragen.
Leichenschmaus
Ist die Bewirtung der Trauergäste / Familie nach der Beisetzung oder Trauerfeier.
„Fell versaufen“
Leichenöffnung
Erstreckt sich beim Verstorbenen auf Kopf -, Brust- und Baumhöhle.
Wer kann eine Leichenöffnung beantragen?
Polizei, Versorgungsamt, Angehörige oder die Berufsgenossenschaft
Wer noch?
Staatsanwaltschaft oder Gerichte
Wer ist bei einer gerichtlich angeordneten Leichenöffnung zugegen?
Staatsanwalt, zwei Ärzte, darunter 1 Gerichtsmediziner und eventuell ein Richter.
Leichenhallen
Seit dem späten 18. Jahrhundert gibt es Leichenhallen.
Leichenbeförderung im Ausland
Es gelten für Deutschland folgende Regeln:
- Internationales Abkommen über die Leichenbeförderung vom 10.02.1937 (Berliner Abkommen)
Beigetreten sind u.a. die Länder Ägypten, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexico, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Dem. Rep. Kongo - Europäisches Abkommen über die Leichenbeförderung vom 26.10.1973 (Straßburger Abkommen) ist am 11.11.1975 in Kraft getreten mit sieben Mitgliedsstaaten
- Zweiseitige Abkommen zwischen Deutschland und Österreich, Frankreich, Griechenland und Italien
Langsames Sterben
Viele Krankheiten, wo der Tod als sicheres Ende gilt, geht mit einem langsamen Abschied einher.
Der zukünftige Witwer / Witwe müssen sich schon vor dem Tod allein zurechtfinden, meist ziehen sie schon in eine kleinere Wohnung, richten sich das Leben so neu ein, weil es sein muss.
Haben aber deshalb Schuldgefühle.
Lagerung von Verstorbenen
Der Verstorbene muss zu jeder Zeit mit seinen wichtigsten Daten gekennzeichnet sein. (Fußzettel, Totenschein vom Arzt)
Bei +/- 5° Celsius darf man Verstorbene entweder im Kühlraum, im Kühlfach oder im Sarg mit einem Kühlaufsatz lagern.