Kann nur durch Zustimmung des Ordnungsamtes des Bestattungsortes erfolgen, um eventuelle Nachforschungen zum Tode des Verstorbenen nachträglich zu machen.
Antragsberechtigte
- Staatsanwalt / Gericht
- Versorgungsamt
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Berechtigte Angehörige
Die Kosten trägt der Veranlasser.