Beinhaltet wie ein Testament auch erbrechtliche Verfügungen.
Die Besonderheit liegt in den bindenden vertragsmäßigen Verfügungen.
Empfohlen wird, diesen Erbvertrag beim Nachlassgericht zu verwahren.
Beinhaltet wie ein Testament auch erbrechtliche Verfügungen.
Die Besonderheit liegt in den bindenden vertragsmäßigen Verfügungen.
Empfohlen wird, diesen Erbvertrag beim Nachlassgericht zu verwahren.