Es gelten für Deutschland folgende Regeln:
- Internationales Abkommen über die Leichenbeförderung vom 10.02.1937 (Berliner Abkommen)
Beigetreten sind u.a. die Länder Ägypten, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexico, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Dem. Rep. Kongo - Europäisches Abkommen über die Leichenbeförderung vom 26.10.1973 (Straßburger Abkommen) ist am 11.11.1975 in Kraft getreten mit sieben Mitgliedsstaaten
- Zweiseitige Abkommen zwischen Deutschland und Österreich, Frankreich, Griechenland und Italien