Grabstätten bilden die kleinste Grundeinheit eines Friedhofes.
Grabstätte, wo Beisetzungen einer Urne oder eines Sarges stattfinden kann, wobei diese Stelle von der Größe her unterschiedlich sein kann, auch mehrere Grabstellen groß.
Es gibt unterschiedliche Grabstellen: Reihengräber, Wahlgräber, Erd- und Urnengemeinschaftsanlagen, Kolumbarien.
Grabstellen bleiben Eigentum des Friedhofsträgers, die Nutzungsrechte bleiben beim Grabstellennutzer ( Grabschein )