Man benötigt folgende Papiere
- Internationaler Leichenpass
- Sterberegisterauszug oder internationale Sterbeurkunde oder Bescheinigung über den Eintrag ins Sterberegister nach § 39 PStG
- Freigabe der Staatsanwaltschaft (bei einem nichtnatürlicher Tod)
- Bescheinigung des Amtsarztes, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken bestehen
- Bestätigung des Bestatters, dass nach geltenden Bestimmungen korrekt eingesargt wurde mit den dafür zugelassenen Transportmitteln (Metallsarg)
- Genehmigung der konsularischen Vertretung des Empfängerlandes (Legalisierung)
- Bei Lufttransport per Flugzeug benötigt man die Empfängerdaten im Zielland
- Einhaltung bestimmter Einbalsamierungen durch das Zielland