Ist der Tod ursächlich auf eine Verfolgung zurückzuführen, gibt es Zuschüsse.
Anträge sind bei der Wiedergutmachungsstelle des jeweiligen Versorgungsamtes zu stellen.
Ist der Tod ursächlich auf eine Verfolgung zurückzuführen, gibt es Zuschüsse.
Anträge sind bei der Wiedergutmachungsstelle des jeweiligen Versorgungsamtes zu stellen.