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Bestattungsvorsorge

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung über erwünschte und unerwünschte medizinische Behandlungsmaßnahmen.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person im Falle einer Notsituation, alle oder bestimmte Aufgaben für sie zu übernehmen.

Mit dieser Vollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Hierbei können für verschiedene Bereiche gesonderte Vollmachten erstellt werden, z.B. für Behörden, Banken, Versicherungen, Immobilien, Vermögen oder Grundstücke.

Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit ihr gesetzlicher Betreuer in medizinischen und pflegerischen Belangen werden soll.

Diese Verfügung entbindet den Arzt gegenüber dem Bevollmächtigten von der Schweigepflicht.

Hierdurch bestimmen Sie, dass im Sterbefall einer bestimmten Person das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder übertragen wird.

Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse wurde zum    1. Januar 2004 endgültig abgeschafft. So wurde Vorsorge zur „Privatsache“.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form einer kleinen Kapitallebensversicherung auf den Todesfall, die vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken soll.

Es ist sinnvoll verschiedene Anbieter für Sterbegeldversicherungen zu vergleichen.

Je eher eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird, desto effektiver ist die Auszahlung.

Auf jeden Fall sollte die Sterbegeldversicherung in einen Bestattungsvorsorgevertrag (rechtlich) eingebunden sein.

Die Bestattungsvorsorge regelt die Art und Weise Ihrer eigenen Bestattung und/oder deren Finanzierung.

Dazu werden schriftliche Verträge mit dem Bestatter Ihres Vertrauens geschlossen:

  • Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages zur Festlegung der individuellen Wünsche bezüglich Art, Form und Inhalt der Beisetzung.
  • Absicherung der Bestattungskosten durch einen Treuhandvertrag, einer Sterbegeldversicherung oder der Übernahme einer bereits bestehenden Sterbegeldversicherung.

Diese Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod hinaus (aber nur dann, wenn der Bestatter das Totenfürsorgerecht übertragen bekommen hat).

Eine Bestattungsvorsorge (mit Übertragung der Totenfürsorge!) ist auch gegenüber den Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen vorrangig.

Eine Bestattungsvorsorge ist grundsätzlich nicht an eine Sterbegeldversicherung gebunden.

Bestattungsvorsorgeverträge sind durch Sozialämter nicht kündbar, solange Größenordnung, Lebensumstände und zeitlicher Abschluss im Verhältnis stehen.

Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, oder auf ein anderes Bestattungsunternehmen übertragen werden.  (Umzug)

Der Tod kommt immer, oftmals zu früh, manchmal überraschend und ist sehr oft unerwünscht – aber seit Anbeginn vorherbestimmt.

Vorsorge erleichtert den Umgang mit dem Unweigerlichen.

Es liegt in unserer menschlichen Macht, Vorsorge treffen zu können.

Die demographische Entwicklung unseres Landes zeigt, dass eine eigene Vorsorge notwendig wird:

  • Immer mehr Menschen werden in Zukunft auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.
  • Immer mehr Menschen werden ihren Lebensabend in sozialen Einrichtungen verbringen.
  • Vorsorgen heißt: Heute an Morgen denken.

Der Staat hat sich aus seinen bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes (endgültig 2004) zurückgezogen.

Die Bestattungskosten sind nach einem Todesfall in voller Höhe von den Angehörigen oder Erben zu tragen (bis 3. Grades, Neffe oder Nichte)

Auch das Privatvermögen eines zu Pflegenden kann angetastet werden.

Stand April 2015 Sozialamt Nordsachsen: Freigrenze 2600 € auf Girokonto, 2000 € Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge ist also die finanzielle Absicherung gegen Dritte (z. B. Betreuer, Sozialamt, etc.).

Eigenverantwortung: Eigene, bewusste Klärung der Bestattung zu Lebzeiten, weil das Thema in der Familie ein Tabuthema ist.

Selbstbestimmung: Wer selbst vorsorgt, gestaltet selbst!

Sicherheit: Mentale und finanzielle Entlastung der Angehörigen.

Absicherung: Immer mehr Menschen, sind ohne familiäre Bindung – daher eigene Vorsorge nötig.

Pro und Contra einer Bestattungsvorsorge

Vorteile

Nachteile

Rechtliche Fakten und Hintergründe

Das Totenfürsorgerecht

Die Totenfürsorge ist das Recht und die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern und zwar vom Augenblick des Todes bis zur Beendigung der Bestattung.

In der Regel übernehmen das die Angehörigen des Verstorbenen.

Aber! Beherrschender Grundsatz des Totenfürsorgerechtes ist die Maßgeblichkeit des Willens des Verstorbenen. Er kann das Totenfürsorgerecht an Dritte übertragen.

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag kann das der Bestatter (Dritter) sein.

Nur er kann dann die Umsetzung des Bestattungsvertrages erwirken, auch gegen den Willen der Rechtsnachfolger (Angehörige) oder Nachlasspfleger.

Das zentrale Vorsorgeregister der Notarkammer

Für das einfache Auffinden von Verfügungen und Vollmachten wurde das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingerichtet.

Hier können notariell beglaubigte und nicht beglaubigte Verfügungen aufbewahrt werden.

Es gibt Situationen, in denen das schnelle Auffinden auch z. B. eines Bestattungsvorsorgevertrages hilfreich ist.

Es ist daher wichtig, dass der Bestatter Ihren Bestattungsvorsorgevertrag im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt, bzw. eintragen lässt.

Durch diese Hinterlegung bekommt Ihr Bestattungsvorsorgevertrag eine zusätzliche rechtliche Absicherung.

Wenn Sie das Sozialamt einschalten müssen

Sie stellen z. B. bei Ihrem Sozialamt im Fall einer Bestattung einen Antrag auf Sozialleistungen, wenn Sie keinen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen haben (ohne finanzielle Absicherung).

Das Sozialamt wird dann Ihr Vermögen ermitteln. Ihr Vermögen ist Ihr gesamtes verwertbares Vermögen.

Das Sozialamt kann die Sozialleistungen ablehnen, wenn das „Schonvermögen“ überschritten wird.

Das „Schonvermögen“ für unsere Region ist:
Ziel eines Bestattungsvorsorgevertrages muss es daher sein, die würdige Gestaltung der Beerdigung, die Grabart, die Grabpflege und das Grabmal zu gewährleisten, nicht die Herbeiführung der Gewährung von Sozialhilfe!
Ein ordentlich abgeschlossener Bestattungsvorsorgevertrag schützt ihr Vermögen vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes.

Angemessenheit

Die Frage nach der Angemessenheit einer Bestattung kommt u.a. dann auf, wenn der Antragsteller eines Bestattungsvorsorgevertrages auch Anträge auf Sozialleistungen gestellt hat.

Das angelegte Vermögen eines Bestattungsvorsorgevertrages ist nur in der Höhe geschützt, in der es für eine angemessene, ortsübliche Bestattung und Grabpflege bestimmt ist.

Eine Angemessenheit der Beerdigungskosten bestimmt sich auch nach der Lebensstellung des Verstorbenen.

Was jedoch als angemessen angesehen wird, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt.

Möglichkeiten der finanziellen Absicherung

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.

Das Kuratorium bietet gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung individuelle Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorge-Pakete an.

Überschaubare Monatsbeiträge und Einmalzahlungen sind möglich.

Bis zum 80. Lebensjahr ist eine Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung realisierbar.

Versicherungssummen sind von 2.000 € bis 12.500 € darstellbar.

Bereits nach 18 Monaten besteht der volle Versicherungsschutz.
Bei einer Einmalzahlung bereits nach 7 Monaten.

Mit jedem Vertrag erhält der Kunde Zusatzleistungen: z. B. Auslandsrückholung im Todesfall, Vorsorge-Card, telefonische juristische Erstberatung.

Möglichkeiten der finanziellen Absicherung

Andere Versicherungen oder Anlageformen

MÜNDLICHE ABSPRACHEN

Mündliche Absprachen sind rein informativ und nicht bindend. Sie erhalten zwar Informationen, bekommen jedoch keine rechtliche Absicherung. Mündliche Absprachen können ein erster Schritt sein, zur endgültigen Entscheidungsfindung.

VORSORGEVERTRAG OHNE PLANUNG DER BESTATTUNG

Dieser Vertrag regelt „nur“ die finanzielle Absicherung der Bestattung. Die Gestaltung der Beisetzung oder der Trauerfeier kann so von Angehörigen entschieden und übernommen werden

DETAILLIERTER BESTATTUNGSVORSORGEVERTRAG

Mit dem detaillierten Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie selbst die finanzielle Planung und die praktische Durchführung Ihrer eigenen Bestattung.

Möglichkeiten der finanziellen Absicherung

Sie schließen mit dem Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag ab – also die Klärung der Grab- und Bestattungsart (ev. Kauf Grabmal und Grabpflege).

ie schließen mit dem Bestatter einen Bestattungsvorsorge-vertrag oder eine Sterbegeldversicherung ab, die jeweils auf einer von ihm erstellten Kostenkalkulation beruht

Die Zahlung erfolgt direkt auf das Treuhandkonto ihrer Wahl.
Die vereinbarte Summe wird bestverzinslich auf dem Treuhandkonto hinterlegt.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens und die Zinsbescheinigung wird auf Anfrage mitgeteilt, spätestens zum Eintritt des Todes .
Der Bestattungsvorsorge ist immer kündbar (z. B. wegen bei Umzug).

Sie regeln mit dem Bestatter den Überschuss, bzw. den Vergütungsanspruch.

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Auftrages ausgezahlt.

Sie übertragen dem Bestatter das Totenfürsorgerecht.

Sie klären mit dem Bestatter den Eintrag im zentralen Vorsorgeregister der Notarkammer.

Wir benötigen folgende Dokumente um einen zukünftigen Sterbefall beurkunden zu können

Tbei Ledigen

Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen

Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen

bei Verheirateten

Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen

Heiratsurkunde des Verstorbenen bei mehreren Heiraten, nur die letzte Ehe

bei Geschiedenen

Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen

Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil des Verstorbenen

bei Witwen / Witwer

bei Geschiedenen

Heiratsurkunde des Verstorbenen bei mehreren Heiraten, nur die letzte Ehe

Sterbeurkunde vom Ehepartner

In Rentenangelegenheiten benötigen wir von Ihnen

bei Verheirateten

Altersrentennummer des Verstorbenen benötigt

bei Witwen / Witwer

Altersrentennummer & Witwer / Witwenrentennummer

Erklärung:
Wir melden einerseits die normale Altersrente der verstorbenen Person ab, sofern diese schon eine Rente bezogen hatte.
Gibt es in der Ehe noch einen überlebenden Partner, so wird gleichzeitig zu der Abmeldung der Altersrente, die Vorschussrentenzahlung ( 3 Monate ) für den Partner beantragt.
Verstirbt der zweite Ehepartner, so werden Altersrente und die Witwer / Witwenrente nur abgemeldet. Eine Vorschusszahlung gibt es in diesem Fall nicht.

In Witwen / Witwerrente Berechnung benötigen Sie

… machen Sie bitte damit einen Termin in Ihrer Nähe:

Für die Abmeldung der Soialversicherung benötigen Wir

Chipkarte Krankenkasse

Schwerbehindertenausweise